Antrag für eine öffentliche Filmvorführung

Die öffentliche Vorführung von Filmen muss zwingend durch den Rechteinhaber, den jeweiligen Filmverleiher, bewilligt werden.

Folgende Angaben werden zur Beurteilung und Bewilligung Ihrer Vorführung benötigt:

2. Ort der Vorführung

(Vollständige Adresse)

5. Besucher
6. Eintrittspreis 
7. Vorführmedium 

Die Organisation von DVD / Blu-ray ist Sache des Veranstalters und können nicht von uns geliefert werden.

8. Veranstalter
Veranstalter-Adresse
9. Rechnungsadresse

(nur bei Abweichung von der Kontaktadresse)

Rechnungsadresse

Welchen Sponsoren haben Sie?

Weitere Informationen zu öffentlichen Vorstellungen finden Sie hier.