Folgende Angaben werden zur Beurteilung und Bewilligung Ihrer Vorführung benötigt:
Die öffentliche Vorführung von Filmen muss zwingend durch den Rechteinhaber, den jeweiligen Filmverleiher, bewilligt werden.
Folgende Angaben werden zur Beurteilung und Bewilligung Ihrer Vorführung benötigt: